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ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT
Bei Bauvorhaben besteht regelmäßig ein Geflecht komplexer Rechts- und Vertragsbeziehungen, in das der Bauherr, der Architekt und der Ingenieur auf vielfältige Weise eingebunden sind. Die daraus entstehenden weitreichenden Pflichten machen eine professionelle rechtliche Betreuung unentbehrlich. Diese betrifft einerseits die Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung in Verbindung mit Honorar- und Abrechnungsfragen der Sonderfachleute und andererseits Haftungsfragen. In diesen Bereichen berate ich Bauherren, Architekten und Ingenieure mit fundierten juristischen Kenntnissen und langjähriger praktischer Erfahrung.
PRIVATES BAURECHT
Die erfolgreiche Durchführung einer Baumaßnahme beginnt mit der Vereinbarung klarer Pflichten und Rechte der am Bau Beteiligten. Es gilt die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bauherr, Architekt/Ingenieur und ausführenden Unternehmen optimal aufeinander abzustimmen. Nur so lässt sich ein Bauvorhaben zeitnah realisieren. Meine Tätigkeit setzt daher im Idealfall bereits bei der Vertragsgestaltung und der Vertragsverhandlung ein. So lassen sich die in jedem Bauvorhaben regelmäßig zu erwartenden Probleme zielgerichtet angehen und vermeiden. Mein Tätigkeitsfeld umfasst zunächst die Vertragsgestaltung im Bereich von BGB und VOB-Werkverträgen. Darüber hinaus begleite ich auf Wunsch die gesamte Bauausführung bis zur Abnahme. Soweit erforderlich verfolge ich Gewährleistungs- und Mängelansprüche. Hierzu gehört nach meinem Verständnis zunächst der unmittelbare Eindruck des Beraters über die Situation vor Ort. So halte ich in vielen Fällen eine Ortsbegehung gemeinsam mit den Mandanten für unerlässlich, um die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen auf Mängelbeseitigung, Selbstvornahme, die Geltendmachung von Vorschussansprüchen, sowie Minderung, Rücktritt und Schadensersatz zu realisieren. Erforderlich ist darüber hinaus die aktive Kommunikation der am Bau Beteiligten um Leistungen abzustimmen und Streit zu schlichten. Sollte ein einvernehmlicher Ablauf –auch zeitweise- nicht mehr möglich sein, verfolge ich Ansprüche auch prozessual (vgl. Punkt „Prozess“).
GRUNDBUCHRECHT UND WEG-RECHT
Zweck der Aufteilung einer Immobilie in Wohnungs- bzw. Teileigentum ist die Erhöhung des am Markt zu erzielenden Kaufpreises. Ziel ist der reibungslose Ablauf bis zum Eigentumsübergang. Hierzu gehören die Sichtprüfung des Objekts, die Begleitung der Aufteilung und die Beratung im Vorfeld der Veräußerung der Einheiten. Aufgrund der Besonderheiten des Grundbuchrechts bedarf es langer Erfahrung in der Prüfung der Gestaltung von Urkunden und Aufteilungsplänen des Notars. In vielen Fällen ist die Beratung im Zusammenhang mit der Bestellung von Dienstbarkeiten, Reallasten und Baulasten erforderlich, um eine bestmögliche Gestaltung zu realisieren. Im Rahmen des WEG-Rechts bin ich bei der Prüfung und Durchsetzung der Rechte und Pflichten der Mitglieder der Gemeinschaft untereinander und im Verhältnis zur WEG tätig. Der Bereich umfasst die jährliche Abrechnung und reicht bis zur Zustimmung des WEG-Verwalters zum Verkauf.
WOHNRAUMMIETRECHT
Das Wohnraummietrecht ist auf Grund der persönlichen Erwartungen der Parteien und der hohen gesetzlichen Regulierungsdichte ein besonders konfliktträchtiges Feld.
In diesem Bereich vertrete ich vorwiegend gewerbliche Verwaltungsgesellschaften und Privatpersonen im Bereich der Begründung, der laufenden Begleitung, der Beendigung und der Abwicklung von Mietverhältnissen. Hier gilt es unter Berücksichtigung der sich laufend ändernden Rechtssprechung zunächst eine für den Mandanten sichere Vertragsgestaltung zu realisieren. Die Beratungstätigkeit reicht vom Abschluss des Vertrages, über die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechten und Pflichten (Mieterhöhungen, Minderungen etc.) bis hin zur -gegebenenfalls fristlosen- Kündigung und Räumung. Oberstes Ziel ist immer die für den Mandanten wirtschaftlichste und kostengünstigste Lösung zu entwickeln und durchzusetzen.
GEWERBERAUMMIETRECHT/PACHTRECHT
Das Gewerberaummietrecht ist auf Grund der den Parteien vom Gesetzgeber eingeräumten weiten Vertragsfreiheit besonders beratungsintensiv. Meine Kompetenz umfasst die Gestaltung (Entwurf/Überarbeitung), die Verhandlung, die Beendigung und die Abwicklung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen. Die Vertragsgestaltung verlangt gerade bei langjährigen Zeitverträgen eine vorausschauende Beurteilung durch den Berater. Nur so lassen sich Konflikte beispielsweise im Zusammenhang mit Mietanpassungen oder Um- bzw. Rückbauverpflichtungen weitgehend vermeiden.
MAKLERRECHT
In diesem Bereich begleite ich Makler (-gesellschaften) im Rahmen der Vertragsgestaltung und der Durchsetzung von Provisionsansprüchen. Hier sind Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung des Maklervertrages, der Haupt- und Nebenpflichten des Maklers, sowie der Entstehung und des Untergangs von Provisionsansprüchen zu klären.
PROZESSVERTRETUNG
- IM BAURECHTLICHEN BEREICH
Im Vorfeld eines sich abzeichnenden Rechtsstreits erfordert der Bauablauf in vielen Fällen eine Beweissicherung. Die Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren wegen Baumängeln ist dann der erste Schritt zu einer kostensparenden Erledigung bei unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten zum Bestehen und zum Umfang von Mängeln. Die Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung von werkvertraglichen Vergütungsansprüchen ist ein weiteres Schwerpunktfeld. Ein besonderes Augenmerk erfordert die Durchsetzung nach Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Hier gilt es, zeitnah alle Vollstreckungsmöglichkeiten zu nutzen um titulierte Ansprüche durchzusetzen.
IM MIETRECHTLICHEN UND WEG-BEREICH
Hier begleite ich den Vermieter bei der Durchsetzung seiner Zahlungsansprüche wegen Miete und Nachforderungen aus Abrechnungen sowie Schadensersatzforderungen. Die prozessuale Durchsetzung von Änderungen im Mietvertrag (Mieterhöhungen/Umstellung der Mietstruktur) gehört genauso zu meinem Aufgabengebiet, wie die Beendigung von Mietverhältnissen auf Grund von Zahlungsverzug oder sonstigen Vertragsverstößen. Im Rahmen des WEG garantiere ich die zeitnahe Durchsetzung von Wohngeld-Zahlungsansprüchen, Nachforderungen aus den Jahresabrechnungen und begleite Verwalter im Vorfeld der Versammlung bei der Beschlussformulierung.
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