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PRIVATE GRUNDEIGENTÜMER
Die erfolgreiche renditeorientierte Bewirtschaftung von Immobilenbeständen, sowie Einzelimmobilien erfordert hohen zeitlichen Einsatz und eine weitreichende Rechtskompetenz. Hier begleite ich die Eigentümer, zur Konfliktvermeidung in Absprache auch zunächst ohne nach außen erkennbar als Rechtsanwalt aufzutreten. Gemeinsam mit den Beteiligten stelle ich Lösungskonzepte für eine erfolgreiche Bewirtschaftung der Immobilen auf. Hierzu gehört die zwingend erforderliche zeitnahe Beseitigung relevanter Mängel und die unverzügliche Realisierung rückständiger Mieten, Vorauszahlungen und Nachforderungen aus Abrechnungen. Wesentlich ist hier die für die Nutzer leicht nachvollziehbare Abrechnung über Betriebs- und Heizkosten, da hier in der Praxis auf Grund der erfolgten und weiter zu erwartenden Kostensteigerungen Konflikte drohen. Zu diesem Zweck erstelle ich Muster formal korrekter Abrechnungen und unterstütze bei den konkreten Problemen auch durch den Entwurf von Korrespondenz. Im Zuge der sich ausweitenden Gebäudesanierung berate ich komptenzübergreifend zur wirtschaftlich sinnvollen Modernisierung von Gebäuden und Gebäudekomplexen. Auf Wunsch ziehe ich spezialisierte Werkunternehmer, Energieberater und Sonderfachleute hinzu.
VERWALTER
Im Rahmen der Immobilienverwaltung begleite ich den Verwalter bei dem Entwurf und Abschluss von Verwalterverträgen, sowie der Eingliederung von Aquisitionen der Kunden in den Geschäftsbetrieb unter Berücksichtigung übernommener Vertragsinhalte. Darüber hinaus berate ich zu vertragsspezifischen Problemen im Zusammenhang mit der Erstellung von Abrechnungen und der Durchsetzung von Ansprüchen, die sich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ergeben. Mein oberstes Ziel ist es, sowohl den Verwalter, als auch den Eigentümer vollständig von der Bearbeitung von „Problemfällen“ zu entlasten und Zeit und Raum für die anderweitige Nutzung der Zeit zu geben.
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